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I. Allgemeingültige Bedingungen:

  1. Eine Absage geplanter Transporte, Lieferungen oder Abholungen hat bis 16 Uhr des Vortages zu erfolgen.
  2. Wird diese Frist nicht eingehalten und der Termin Abgesagt können die gesamten Fuhr-/ Lieferkosten als Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt werden.
  3. Bereits vorher durch den Unternehmer erbrachte Vorleistungen für z.B. das zu Liefernde Material, oder benötigte Maschinen, Absperrungen (Mietkosten) sind zu erstatten.
  4. Wird während der Anfahrt der Termin Abgesagt, oder vor Ort festgestellt das die zuvor klargemachten Bedingungen nicht erfüllt werden können, so können die doppelten Fuhr-/ Lieferkosten als erhöhte Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt werden.

II. Bedingungen für eine Abholung:

  1. Es können Beschädigungen an der Aufstellfläche (Stützfüße) und der Entnahmestelle (Greifer) entstehen. Es wird kein Schadenersatz geleistet!
  2. Der Kunde hat dafür Sorge zu Tragen das die Aufstellfläche sowie alle Zuwege befestigt sind und mit dem abgebildeten Gespann befahrbar sind.
  3. Die mindestbreite der Zufahrt und Wege sollte 2,50m nicht unterschreiten. (Ausnahmen nach vorheriger Begutachtung möglich.)
  4. Die mindesthöhe der Zufahrt und Wege sollte 3,00m nicht unterschreiten. (Ausnahmen nach vorheriger Begutachtung möglich.)
  5. Das aufzuladende Gut darf sich max. 5,50m von der Aufstellfläche entfernt befinden. (Ausnahmen nach vorheriger Begutachtung möglich.)
  6. Ist ein Rückwärtsfahren nötig, so hat der Kunde den Fahrer einzuweisen. Beschädigungen aufgrund von fehlender oder mangelhafter Einweisung werden nicht ersetzt.
  7. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen das am Tag der Abholung genügend Platz zum rangieren auf und vor allem vor dem Grundstück zur Verfügung steht. Eventuelle Sperrungen hat der Kunde selbstständig und rechtzeitig zu beantragen und durchzuführen.
  8. Der Kunde hat hinterher die Lager und Aufstellfläche zu reinigen. Eine Reinigung durch den Fahrer ist nach Absprache und evtl. Aufpreis möglich.
  9. Hat der Kunde einen Wunschentsorger so hat er sich vorher zu vergewissern das dieser an dem gewünschten Tag geöffnet hat und das zu Entsorgende Gut auch angenommen wird. Der Kunde hat dem Unternehmer die Öffnungszeiten des Wunschentsorgers , sowie die genaue Adresse und Name des Entsorgers mitzuteilen.

III. Bedingungen für eine Lieferung:

  1. Es können Beschädigungen an der Auskippstelle entstehen. Der Kunde hat den Untergrund gegen Beschädigungen oder Verunreinigungen zu schützen. Es wird kein Schadenersatz geleistet!
  2. Der Kunde hat dafür Sorge zu Tragen das die Abkippfläche sowie alle Zuwege befestigt sind und mit dem abgebildeten Gespann befahrbar sind.
  3. Die mindestbreite der Zufahrt und Wege sollte 2,50m nicht unterschreiten. (Ausnahmen nach vorheriger Begutachtung möglich.)
  4. Die mindesthöhe der Zufahrt und Wege sollte 3,00m nicht unterschreiten. (Ausnahmen nach vorheriger Begutachtung möglich.)
  5. Ist ein Rückwärtsfahren nötig, so hat der Kunde den Fahrer einzuweisen. Beschädigungen aufgrund von fehlender oder mangelhafter Einweisung werden nicht ersetzt.
  6. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen das am Tag der Lieferung genügend Platz zum rangieren auf und vor allem vor dem Grundstück zur Verfügung steht. Eventuelle Sperrungen hat der Kunde selbstständig und rechtzeitig zu beantragen und durchzuführen.
  7. Der Kunde hat hinterher Wege und Abkippfläche zu reinigen. Eine Reinigung durch den Fahrer ist nach Absprache und evtl. Aufpreis möglich.

IV. Bedingungen für einen Transport:

  1. Der Kunde hat dafür Sorge zu Tragen das am Auflade- und Abladeort geeignete Maschinen und Personal zur Verfügung stehen um das Fahrzeug zu be- und entladen.
  2. Die mindestbreite der Zufahrt und Wege sollte 2,50m nicht unterschreiten. (Ausnahmen nach vorheriger Begutachtung möglich.)
  3. Die mindesthöhe der Zufahrt und Wege sollte 3,00m nicht unterschreiten. (Ausnahmen nach vorheriger Begutachtung möglich.)
  4. Ist ein Rückwärtsfahren nötig, so hat der Kunde den Fahrer einzuweisen. Beschädigungen aufgrund von fehlender oder mangelhafter Einweisung werden nicht ersetzt.
  5. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen das am Tag des Transports genügend Platz zum rangieren auf und vor allem vor dem Grundstück zur Verfügung steht. Eventuelle Sperrungen hat der Kunde selbstständig und rechtzeitig zu beantragen und durchzuführen.
  6. Schäden die während des Be- und Entladevorgangs an dem Transportfahrzeug, auch durch Dritte, entstehen sind zu ersetzten.

Sollten Sie Fragen haben zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Nicht alle Regelungen treffen auf alle Kunden zu! Welche Regelungen auf Ihren Auftrag zutreffen können Sie gerne bei uns erfragen.